In dem Wikipedia-Artikel hat sich aber so einiges an Propaganda versteckt.
Weitere Lehren aus der Weimarer Reichsverfassung zog man mit der Einführung der Fünf-Prozent-Hürde im Bundeswahlgesetz, die nur denjenigen Parteien erlaubt ins Parlament einzuziehen, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen auf sich vereinigen konnten. Die Regelung soll verhindern, dass kleine und kleinste Splitterparteien die parlamentarische Arbeit erschweren oder unmöglich machen. In der Weimarer Republik waren aufgrund der ideologischen Gräben zwischen den Parteien und der vielen verschiedenen, oftmals kleinen Parteien am Ende keine mehrheitsfähigen Koalitionen mehr entstanden. Mit der 5-%-Klausel wird solches verhindert, da es praktisch nicht dazu kommen kann, dass unzählige Parteien mit z. B. jeweils rund zehn Abgeordneten in den Bundestag einziehen. In der Weimarer Republik war das gang und gäbe.
Die demokratischen Parteien in Weimar hätten leicht Mehrheiten bilden können, wenn sie es denn gewollt hätten - zumal die kleineren Parteien oft nur Flügel der größeren waren, die sich aus Unzufriedenheit abgespalten haben. Sie haben einfach vollkommen versagt, was auch der Konsenz der Geschichtswissenschaft ist und durch ihr Versagen Extremisten die Tore geöffnet.
Der Artikel suggeriert allerdings, dass dieses u.a. an einer Parteienzersplitterung gelegen hätte und rechtfertigt damit nachträglich die 5%-Hürde im Bundesgebiet(!!!!), die weder im Grundgesetz, noch in der BRD vorgesehen war und erst später eingeführt wurde, um kleine Parteien den Weg in den Bundestag (und damit zu Macht, Posten, Bekanntheit und Geld) zu versperren.
Wie wenig Sinn das Argument hat, sieht man hier:
Die erste Bundesregierung 1949 bildete eine 4er-Koalition aus CDU, CSU, DP und FDP, bei 11 im Bundestag vertretenen Parteien und 3 unabhängigen Kandidaten und wirklich instabil war das nicht und wäre es auch nicht. Dafür hätte man heute zu viel zu verlieren, was es in der Weimarer Repulblik so nicht gab.....man denke nur an Diäten, Nebenjobs, staatliche Parteienfinanzierung usw...