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  1. Beiträge anzeigen #21 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Nichtsnutzigergnom Beitrag anzeigen
    Ich bin ja kein Rechtsexperte, ist männlicher Exhibitionismus nun eine feste Bezeichnung oder zielt der Begriff darauf ab speziell auf exhibitionistische Handlungen von Männern zu verweisen?
    Wenn hier tatsächlich direkt das männliche Geschlecht gemeint ist wüsste ich auch gerne warum sich hier nichts getan hat.
    Warum wird hier denn ein Unterschied gemacht?
    Das Gericht geht davon aus, dass es ein biologisches männliches und ein biologisches weibliches Geschlecht gibt. Da diese sich objektiv unterscheiden, gibt es einen objektiven Unterschied zwischen dem Exhibitionieren eines biologischen Mannes und dem einer biologischen Frau. Folglich handelt es sich objektiv um zwei unterschiedliche Sachverhalte. Man könnte sagen: Es ist ein objektiver Unterschied, ob man einen Pimmel in die Welt zeigt, oder ob man Titten und eine Vagina zeigt. Der strafbare Exhibitionismus ist nun lediglich der männliche Exhibitionismus. Es gibt zwar auch einen weiblichen Exhibitionismus, aber der ist mit dem fraglichen Gesetz eben nicht gemeint. Damit ist nicht ausschlaggebend, wer die Tat begeht, sondern welche Tat begangen wird. Könnte eine Frau einen männlichen Exhibitionsmus begehen, also einen Penis veröffentlichen, dann wäre das ebenso strafbar, wie wenn ein Mann das tut. Und daher verstößt das Gesetz nach Auffassung der Richter nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz.

    Warum diese Begründung der Richter ziemlich fragwürdig ist, hat Lukastro ja ausgeführt.

  2. Beiträge anzeigen #22 Zitieren
    Knight Avatar von Nichtsnutzigergnom
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    Nichtsnutzigergnom ist offline
    Die Begründung leuchtet mir nicht ganz ein.(mir ist klar dass es sich nicht um deine eigene Meinung handelt, ich führe hier nur meinen Gedanken weiter)Denn egal ob Mann und Frau sich nun biologisch objektiv unterscheiden, es ist dennoch ein subjektiver Eindruck davon auszugehen, dass das Zeigen eines Penis automatisch ein Strafbestand ist.
    Das hört sich für mich ein bisschen nach "Du bist von Natur aus hässlicher, also lass mal stecken" an. So etwas hat in einer aufgeklärten Gesselschaft nichts zu suchen.

  3. Beiträge anzeigen #23 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Nichtsnutzigergnom Beitrag anzeigen
    Die Begründung leuchtet mir nicht ganz ein.(mir ist klar dass es sich nicht um deine eigene Meinung handelt, ich führe hier nur meinen Gedanken weiter)Denn egal ob Mann und Frau sich nun biologisch objektiv unterscheiden, es ist dennoch ein subjektiver Eindruck davon auszugehen, dass das Zeigen eines Penis automatisch ein Strafbestand ist.
    Das hört sich für mich ein bisschen nach "Du bist von Natur aus hässlicher, also lass mal stecken" an. So etwas hat in einer aufgeklärten Gesselschaft nichts zu suchen.
    Es ging in der fraglichen Entscheidung um eine Verfassungsklage, nach der das fragliche Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, indem es Männer und Frauen unterschiedlich behandelt. Denn Exhibitionismus wäre für Männer strafbar, für Frauen nicht. Das Gericht wies diese Klage ab, mit der Begründung, dass es nicht auf das Geschlecht des Täters sondern auf die begangene Tat ankomme. Damit sieht das Gesetz keine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen vor. Exhibitionismus einer Frau sei nicht darum nicht strafbar, weil er von einer Frau begangen würde, sondern weil die Frau nur einen weiblichen Körper exhibitionieren könne, und damit einen anderen Tatbestand erfülle. Warum ein männlicher Exibitionismus überhaupt strafbar sein soll, wurde dabei gar nicht behandelt. Es ging nur um die Frage, ob das Gesetz dem Gleichheitsgrundsatz aus unserm Grundgesetz widerspricht, und das tut es nach Auffassung der Richter eben nicht.

  4. Beiträge anzeigen #24 Zitieren
    Knight Avatar von Nichtsnutzigergnom
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    Nichtsnutzigergnom ist offline
    @Sir Ewek Emelot

    Und dennoch wurde nicht geklärt warum der männliche Körper nun die Anforderungen für diesen Straftatbestand erfüllt.Und abseits dessen ob dies nun gegen eine Gleichberechtigung verstößt oder nicht sollte dies nochmal überprüft werden.

  5. Beiträge anzeigen #25 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Nichtsnutzigergnom Beitrag anzeigen
    @Sir Ewek Emelot

    Und dennoch wurde nicht geklärt warum der männliche Körper nun die Anforderungen für diesen Straftatbestand erfüllt.Und abseits dessen ob dies nun gegen eine Gleichberechtigung verstößt oder nicht sollte dies nochmal überprüft werden.
    Es wurde festgestellt, dass die von dem Gesetz unter Strafe gestellte Tat die Exhibitionierung eines männlichen Körpers sei. Der männliche Körper erfüllt die Anforderungen also deshalb, weil es das Gesetz so vorsieht. Warum man überhaupt so ein Gesetz braucht ist natürlich eine andere Frage.

  6. Beiträge anzeigen #26 Zitieren
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    Larissanité ist offline
    Erstmal danke an Ewek, alles vollkommen richtig erklärt.

    Zitat Zitat von Nichtsnutzigergnom Beitrag anzeigen
    Und dennoch wurde nicht geklärt warum der männliche Körper nun die Anforderungen für diesen Straftatbestand erfüllt.Und abseits dessen ob dies nun gegen eine Gleichberechtigung verstößt oder nicht sollte dies nochmal überprüft werden.
    Ich kann da auch nur mutmaßen. Wie gesagt, das Gericht hat die Klage ja leider abgewiesen, sprich, noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen, eben unter dem Gesichtspunkt, dass der vom Beschwerdeführer angeführte Grundrechtseingriff nicht vorliegt.

    Ich habe mir beim einkaufen gerade ein paar weitere Gedanken zur Intention des Gesetzgebers gemacht (ich weiß nicht, ob es einen Einführungskommentar oder ähnliches zum Reichsstrafgesetzbuch gibt). Ich bin zum Schluss gekommen, dass die Norm natürlich unter dem Eindruck der damaligen selbstverständlichen Geschlechterrollen entstanden ist: Die Frau hat passiv zu sein und der Mann ist der aktive. Der besondere Unwert männlichen EHBs lag und liegt wohl darin begründet, dass während des Vorgangs mit dem Ekel und der Angst des Opfers vor unfreiwilliger Penetration gespielt wird. Wie sollte eine Frau so etwas auslösen können? Angenommen, sie räkelt sich obszön herum, dann liegt es in der Regelvorstellung ja immer noch am Mann, ob er aktiv wird oder nicht. Das alles ist natürlich erstmal verständlich.

    Trotzdem denke ich nicht, dass die Norm heute noch einmal genauso verfasst werden würde.

  7. Beiträge anzeigen #27 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Larissanité Beitrag anzeigen
    Angenommen, sie räkelt sich obszön herum, dann liegt es in der Regelvorstellung ja immer noch am Mann, ob er aktiv wird oder nicht. Das alles ist natürlich erstmal verständlich.
    In dem Falle bekommt Mann doch Verschlingensängste!

  8. Beiträge anzeigen #28 Zitieren
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    Larissanité ist offline
    Zitat Zitat von Sir Ewek Emelot Beitrag anzeigen
    In dem Falle bekommt Mann doch Verschlingensängste!
    Deine Angst kann ich nachvollziehen. Der Gesetzgeber des Reichsstrafgesetzbuches konnte es nicht.

  9. Beiträge anzeigen #29 Zitieren
    Knight Avatar von Nichtsnutzigergnom
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    Nichtsnutzigergnom ist offline
    Der männliche Körper erfüllt die Anforderungen also deshalb, weil es das Gesetz so vorsieht.
    Das hört sich für mich stark nach zirkulärer Logik an.Ein Gesetz legitimiert sich doch nicht dadurch dass es von einem Gesetz bestätigt wird.

  10. Beiträge anzeigen #30 Zitieren
    Held Avatar von Liondreads
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    Liondreads ist offline
    wasch laberscht duh ?
    jeg vil være første mannen

  11. Beiträge anzeigen #31 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Nichtsnutzigergnom Beitrag anzeigen
    Das hört sich für mich stark nach zirkulärer Logik an.Ein Gesetz legitimiert sich doch nicht dadurch dass es von einem Gesetz bestätigt wird.
    Doch. Diebstahl z.B. erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls, weil das Gesetz, dass Diebstahl unter Strafe stellt, den Diebstahl eben auf diese Weise definiert. So funktioniert Normativität. Aus erkenntnistheoretischer Sicht wäre das natürlich unzulässig, eben wegen dieser Zirkularität. Aber darum macht die Philosophie halt einen Unterschied zwischen Spekulation (bzw.Theorie) und Praxis. Und in der Praxis geht es nicht Erkenntnis, sondern um Wille und Handlung. Da ist eine Definition eine Bestimmung im praktischen Sinne.

  12. Beiträge anzeigen #32 Zitieren
    Ritter Avatar von Thrain
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    Thrain ist offline
    Und wo ist Lukastro denn nun?

  13. Beiträge anzeigen #33 Zitieren
    Knight Avatar von Nichtsnutzigergnom
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    Nichtsnutzigergnom ist offline
    Doch. Diebstahl z.B. erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls, weil das Gesetz, dass Diebstahl unter Strafe stellt, den Diebstahl eben auf diese Weise definiert.
    Diebstahl ist doch kein Straftatbestand weil es Diebstahl ist, aus dem Schaden den Diebstahl verursacht wird ein Straftatbestand abgeleitet.
    Auf diese Weiße werden Gesetze formuliert.

  14. Beiträge anzeigen #34 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Nichtsnutzigergnom Beitrag anzeigen
    Diebstahl ist doch kein Straftatbestand weil es Diebstahl ist, aus dem Schaden den Diebstahl verursacht wird ein Straftatbestand abgeleitet.
    Auf diese Weiße werden Gesetze formuliert.
    Nein. Durch ein Gesetz verboten ist dasjenige, wovon das Gesetz definiert, dass es durch dieses Gesetz verboten sei. Die meisten Gesetze haben Motive, im Falle des Diebstahls z.B. einfach den Umstand, dass wir gerne eine Gesellschaft hätten, in der es die Institution des Eigentums gibt. Rechtsgüter werden aber grundsätzlich durch die Gesetze selbst gesetzt, und damit definieren die Gesetze auch, was juristisch gesehen ein Schaden ist: Jede Verletzung eines Rechtsguts.

  15. Beiträge anzeigen #35 Zitieren
    Knight Avatar von Nichtsnutzigergnom
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    Nichtsnutzigergnom ist offline
    Inwiefern hat das mit unserem Beispiel zum Exhibitionismus zu tun? Wir haben immer noch nicht festgemacht inwiefern man hier nachvollziehbar definieren könnte, dass speziell die Entblößung des männlichen Geschlechtsorgans ein Straftatbestand ist, außer durch die zirkuläre Antwort dass es eben als Straftatbestand definiert wird.Damit könnte man doch alles willkürlich illegalisieren.Was würde denn geschehen wenn beschloßen wird, dass das mänliche Gesicht unästhetisch ist und deshalb eine Verschleierung des besagten Gesichts gefordert werden kann, alternativ wird vielleicht noch behauptet, dass männliche Gesichter zu aggresiven Regungen neigen.
    Ich sehe auch nicht wie sich hier die biologisch,objektiven Unterschiede anführen lassen dürfen, mit ähnlicher Begründung könnte man eine gesetzliche Benachteiligung von Frauen auf Baustellen festlegen da Männer gemeinhin zu schwerer körperlicher Arbeit bereit sein sollen.
    So etwas unterstützt doch nur ein Täter/Opfer-Profiling indem man pseudobiologische Ansätze in Gesetze einbaut, wenn wir nur von besagter Penetration sprechen, der menschliche Körper, sowohl bei Mann als auch Frau, ist in der Lage eine solche Penetration durchzuführen, man benötigt dazu doch bei bestem Willen kein Glied.Sollte man nach diesem Gesetz auch noch Hände verdecken, sie könnten sich ja in unliebsame Körperöffnungen verirren?
    Der Vergleich zum Diebstahl ist hier völlig unangebracht, ich halte es für absurd mit einem solch offensichtlich kindlichen Betrachtung der biologischen Unterschiede den männlichen Körper in dieser Hinsicht als eine Art Waffe zu betrachten für die der beherbergende Verstand eine besondere Verantwortung trägt.Die Absurdität überspannt hier doch wirklich alle Stränge.
    Geändert von Nichtsnutzigergnom (30.09.2011 um 22:10 Uhr)

  16. Beiträge anzeigen #36 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Nichtsnutzigergnom Beitrag anzeigen
    Inwiefern hat das mit unserem Beispiel zum Exhibitionismus zu tun? Wir haben immer noch nicht festgemacht inwiefern man hier nachvollziehbar definieren könnte, dass speziell die Entblößung des männlichen Geschlechtsorgans ein Straftatbestand ist, außer durch die zirkuläre Antwort dass es eben als Straftatbestand definiert wird.Damit könnte man doch alles willkürlich illegalisieren.Was würde denn geschehen wenn beschloßen wird, dass das mänliche Gesicht unästhetisch ist und deshalb eine Verschleierung des besagten Gesichts gefordert werden kann, alternativ wird vielleicht noch behauptet, dass männliche Gesichter zu aggresiven Regungen neigen.
    Ich sehe auch nicht wie sich hier die biologisch Objektiven Unterschiede anführen lassen dürfen, mit ähnlicher Begründung könnte man eine gesetzliche Benachteiligung von Frauen auf Baustellen festlegen da Männer gemeinhin zu schwerer körperlicher Arbeit bereit sein sollen.
    So etwas unterstützt doch nur ein Täter/Opfer-Profiling indem man pseudobiologische Ansätze in Gesetze einbaut, wenn wir nur von besagter Penetration sprechen, der menschliche Körper, sowohl bei Mann als auch Frau, ist in der Lage eine solche Penetration durchzuführen.Sollte man nach diesem Gesetz auch noch Hände verdecken, sie könnten sich ja in unliebsame Körperöffnungen verirren?
    Der Vergleich zum Diebstahl ist hier völlug unangebracht, ich halte es für absurd mit einem solch offensichtlich kindlichen Betrachtung der biologischen Unterschiede den männlichen Körper in dieser Hinsicht als eine Art Waffe zu betrachten für die der beherbergende Verstand eine besondere Verantwortung trägt.Die Absurdität überspannt hier doch wirklich alle Stränge.
    Du hast das entscheidende selbst genannt: Willkür. Gesetze sind willkürlich, das heißt: Jemand will sie, also werden sie gesetzt. Der Punkt in der Demokratie besteht darin, dass diese Gesetze nicht von irgendwem gesetzt werden, der die Macht hat, seinen Willen durchzusetzen, sondern dass das über Wahlen und durch einen öffentlichen Entscheidungsprozess verläuft, an dem grundsätzlich jeder Teilhaben kann. Prinzipiell sind Gesetze aber einzig auf den Willen begründet, sie zu setzen. Und der muss nicht widerum begründet sein.
    Es können allerdings nicht darum alle möglichen Gesetze willkürlich beschlossen werden, weil nicht alle Gesetze eine Mehrheit finden. Es gibt eben Gesetze, die sich im Prozess allgemeiner Willensbildung nicht durchsetzen würden. Als das fragliche Gesetz beschlossen wurde, und damit auch beschlossen wurde, dass es eben nur männlicher Exhibitionismus sei, der gesetzlich verboten wird, da war das offenbar mehrheitsfähig.
    Der einzige Riegel gegen diesen Mechanismus ist übrigens das Rechtsprinzip des Rechtsstaates, das unter anderem die allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz garantiert, sowie andere verfassungsmäßige Vorgaben. Das Gericht ist aber zu der Entscheidung gekommen, dass hier eben kein Verstoß gegen diese Prinzipien vorliege.

    Es stimmt aber wohl: Mit dieser Begründung lassen sich grundsätzlich Männer und Frauen fundamental ungleich behandeln. Man kann damit in der Tat begründen, warum es kein Verfassungsbruch wäre, wenn Frauen z.B. nicht auf dem Bau arbeiten dürften. Denn man könnte argumentieren, dass es eine grundsätzlich andere Handlung ist, wenn mit einem weiblichen Körper eine Mauer verputzt wird, als wenn dies durch einen männlichen Körper geschieht. Problematischer wäre es mit Fragen wie dem Recht, alleine ein eigenes Konto zu eröffnen: Hier zu sagen, dass es Unterschiedliche Arten von Handlungen sind, wenn eine Frau ein Konto eröffnet, oder wenn ein Mann das tut, wäre wohl sehr viel weniger plausibel, da es sich dabei im Grunde nicht um einen körperlichen Akt handelt. Dennoch frage ich mich, ob diese Begründung des Verfassungsgerichts nicht den Gleichheitssatz unseres Grundgesetzes irgendwie zu weiten Teilen wirkungslos macht, da man mit dieser Begründung eine Ungleichheit von Männern und Frauen in sehr vielen Fällen als mit dem Grundgesetz im Einklang auffassen könnte, was so sicherlich dem Geist des Grundgesetzes widerspricht.

  17. Beiträge anzeigen #37 Zitieren
    Einmalposter Avatar von keinexhibitionismu
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    keinexhibitionismu ist offline

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    Deutschland muss den Strafparagraph Exhibitionismus §183 StGB abschaffen!
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    .
    Die deutsche Justiz ist die Hure der deutschen Politik, ist legalisiertes Parasitentum des deutschen Staates!

    Ich rede nicht mit Idioten, denn das bildet sie.

    Wenn man gar nicht zu sagen hat, will man aber unbedingt was sagen, dann beginnt man die Sprachfehler zu kritisieren.
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  18. Beiträge anzeigen #38 Zitieren
    Deus Avatar von Pontius Pilatus
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    Pontius Pilatus ist offline
    lol?

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