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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Knight Commander Avatar von KingLu
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    KingLu ist offline

    Gegen den eigenen leiblichen Vater klagen/ vor Gericht gehen!

    Hi Leute,

    Ich bins mal wieder mit einem etwas leidigem Thema.
    Mein leiblicher Vater zahlt seinen Unterhalt schon seit Jahren nicht mitlerweile sind allein nur bei mir um die 10.000 -15.000€.
    Laut Steuererklärung 2010 hat er immerhin so viel verdient das ich nicht nun 150€ weniger Bafög bekomme(sonst würde ich den maximal Satz bekommen.. nun mit 150€ weniger muss ich mit 80€ für Verpflegung auskommen) .
    Meine Mutter wahr schon verdammt oft vor Gericht und jedes mal kam alles zum erliegen weil er irgendwelche Unterlagen "vergessen" hat einzureichen. Wenn es dann zu einem Urteil kam hat er dann einmal maximal 2mal seine Unterhaltzahlung geleistet und danach nie wieder und so ging das weiter. Bis jetzt eine neue Klage seitens meiner Mutter ihr Geld kosten würde was wir nicht haben.

    Zwar ist er mein leiblicher Vater aber da er anscheined 2010 um die 2700 netto verdient hat aber zu dem Zeitpunkt laut eigener Aussage "kein Geld hatte" will ich nun selbst Klage einreichen das ich höre das man als Student das alles gezahlt bekommt vom Staat.

    Desweiteren wäre ich und meine Mutter nich so sauer wenn er wirklich nichts hätte aber wenn man nichts hat dann kann man ja wohl seine Unterlagen einreichen... Aber er gibt diese niemals raus bzw wartet solange bis ein Prozess zum erliegen kommt.
    Ich Frage mich langsam wirklich in was für einem Rechtsystem ich lebe. Wenn ich dem verdammten Staat auch nur 1 Cent schulde bekomme ich gleich 100.000 Briefe und Mahnungen und weiß der Teufel was und sobald der Vater seinem leiblichen Sohn mehrere Zehntausende von Euros Schuldet intressiert das keine Sau.
    Mitte dieses Jahres ging auch der letzte Prozess dem ende zu. Wir haben ihn bei der Polizei dannn wegen Unterlassung der Unterhaltszahlung angezeigt. Was macht er? Er kommt nicht mal zum Polozeilichem Termin das geht dann so 2Monate. Als wir dann länger nichts merh von seiten der Polizei hörten, rief ich dort mal an und hackte nach mir teile man dann mit das man noch auf Unterlagen warten würde... 2 Monate später hieß es dann der Prozess würde fallen gelassen....

    Mir reichts wirklich. Danke an alle dich sich den Text wirklich durchgelsen haben. Gibts es irgendwelche Mittel und Wege für einen Studenten Unterhaltsleistungen von seinem leiblichen Vater einzuklagen?
    Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    Dietrich Bonhoeffer

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren

    Foren-Mutter
    Avatar von meditate
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    Der Zirkel um Xardas im Forenrollenspiel
    meditate ist offline
    ich rate dir, dich ans bafög-amt zu wenden. aus einem ähnlichen fall weiß ich, dass das bafög-amt dir volles bafög geben kann und das vom vater holt

    Antje Vollmers Vermächtnis

    Die AFD ist wie ein Ölfleck in der Pfütze. Er sieht bunt aus.
    Aber wenn man hineingreift, ist da nur brauner Matsch (Haseloff)

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zudem solltest Du als Student die Möglichkeit haben, über den AStA eine kostenlose Rechtsberatung zu bekommen. Danach kannst Du Dir immer noch überlegen, wie Du vorgehen willst.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren

    Foren-Mutter
    Avatar von meditate
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    Der Zirkel um Xardas im Forenrollenspiel
    meditate ist offline
    ich schieb den thread mal hoch, weil er im falschen forum war, ist er hier zeitlich schon auf seite 2 gelandet. ansonsten wollte ich noch sagen: du hast alles recht der welt, gegen ihn zu klagen.

    Antje Vollmers Vermächtnis

    Die AFD ist wie ein Ölfleck in der Pfütze. Er sieht bunt aus.
    Aber wenn man hineingreift, ist da nur brauner Matsch (Haseloff)

  5. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Pretty Pink Pony Princess  Avatar von Multithread
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    Multithread ist offline
    Ich finde es durchaus interessant wie bei euch Gerichtsverfahren zum erliegen kommen wenn der ANGEKLAGTE irgendwelche Unterlagen nicht einreicht.....

    Diese Unterlagen sollten sie eigentlich beim Amt anfordern können.
    [Bild: AMD_Threadripper.png] Bei Hardware gibt es keine eigene Meinung, bei Hardware zählen nur die Fakten.


    Probleme mit der Haarpracht? Starres Haar ohne Glanz? TressFX schafft Abhilfe. Ja, TressFX verhilft auch Ihnen zu schönem und Geschmeidigen Haar.
    [Bild: i6tfHoa3ooSEraFH63.png]

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
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    -Gollum- ist offline
    Zitat Zitat von KingLu Beitrag anzeigen
    Mir reichts wirklich. Danke an alle dich sich den Text wirklich durchgelsen haben. Gibts es irgendwelche Mittel und Wege für einen Studenten Unterhaltsleistungen von seinem leiblichen Vater einzuklagen?
    Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei unterschiedliche Dinge. Es gibt in der Tat sowas wie Prozesskostenunterstützung, aber da würde ich mich sehr genau informieren, damit du am Ende nicht doch auf den Kosten sitzen bleibst. Es ist bestimmt möglich, irgendwo eine kostenlose Erstberatung zu bekommen.

    Ich kenne da leider einen ähnlichen Fall... scheinbar ist es kinderleicht, einfach keinen Unterhalt zu zahlen und damit durchzukommen

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ritter Avatar von Without Identity
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    Without Identity ist offline
    Wie genau läuft das nochmal mit dem unterhalt ?

    Mann und Frau heiraten, bekommen Kinder.

    Einer der Ehepartner trennt sich und dann muss der Mann Geld zahlen, wenn das Kind bei der Mutter wohnt ?

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    banned
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    ulix ist offline
    Zitat Zitat von Without Identity Beitrag anzeigen
    Wie genau läuft das nochmal mit dem unterhalt ?

    Mann und Frau heiraten, bekommen Kinder.

    Einer der Ehepartner trennt sich und dann muss der Mann Geld zahlen, wenn das Kind bei der Mutter wohnt ?
    Oder die Mutter, wenn das Kind beim Vater wohnt. Aber im Prinzip: ja. Natürlich nicht, wenn der Unterhaltspflichtige selbst kein Geld hat (von Harz4 lebt oder so).

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Ritter Avatar von Without Identity
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    Without Identity ist offline
    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Oder die Mutter, wenn das Kind beim Vater wohnt. Aber im Prinzip: ja. Natürlich nicht, wenn der Unterhaltspflichtige selbst kein Geld hat (von Harz4 lebt oder so).
    Klingt aber ganz schön gemein.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    General
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    -Gollum- ist offline
    Zitat Zitat von Without Identity Beitrag anzeigen
    Klingt aber ganz schön gemein.
    Inwiefern? Soll nur derjenige blechen, wo das Kind wohnt?

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Kirmit
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    Kirmit ist offline
    Zitat Zitat von KingLu Beitrag anzeigen
    Was macht er? Er kommt nicht mal zum Polozeilichem Termin das geht dann so 2Monate. Als wir dann länger nichts merh von seiten der Polizei hörten, rief ich dort mal an und hackte nach mir teile man dann mit das man noch auf Unterlagen warten würde... 2 Monate später hieß es dann der Prozess würde fallen gelassen....
    Es ändert nichts an der Sache, nur als Info: Man ist rechtlich dazu nicht verpflichtet auf polizeilichen Vorladungen zu reagieren und zu erscheinen.
    "Der Wahnsinn, wenn er epidemisch wird, heißt Vernunft"
    -Oskar Panizza

    "Anyone, who truly wants to go to war, has truly never been there before!"
    -Larry Reeves

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    General Avatar von Hookinsu
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    Hookinsu ist offline
    Zitat Zitat von Kirmit Beitrag anzeigen
    Es ändert nichts an der Sache, nur als Info: Man ist rechtlich dazu nicht verpflichtet auf polizeilichen Vorladungen zu reagieren und zu erscheinen.
    Irgendwie muss da aber doch was passieren, es geht nich gerade um wenig Geld, der Vater ist ja wohl verpflichtet das zu zahlen. (wenn ich das nicht grad falsch verstehe.)
    Geht die Bullerei da halt hin und holt ihn ausm Sessel

  13. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Deus Avatar von Khadron
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    Khadron ist offline
    Zitat Zitat von Kirmit Beitrag anzeigen
    Es ändert nichts an der Sache, nur als Info: Man ist rechtlich dazu nicht verpflichtet auf polizeilichen Vorladungen zu reagieren und zu erscheinen.
    Nicht?

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Matteo ist offline
    Zitat Zitat von Kirmit Beitrag anzeigen
    Es ändert nichts an der Sache, nur als Info: Man ist rechtlich dazu nicht verpflichtet auf polizeilichen Vorladungen zu reagieren und zu erscheinen.
    Man ist rechtlich dazu nicht immer verpflichtet auf polizeilichen Vorladungen zu reagieren und zu erscheinen, aber:

    Zitat Zitat von §25 Bundespolizeigesetz
    (3) Leistet ein Betroffener der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, kann sie zwangsweise durchgesetzt werden, wenn
    1. die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind, oder
    2. dies zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    Held Avatar von Professor Hunt
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    Professor Hunt ist offline
    Zitat Zitat von Khadron Beitrag anzeigen
    Nicht?
    natürlich nicht.

    und ich frage mich,wieso ihr keinen ordentlichen anwalt habt,der dann einfach nochmal druck macht.
    gedroht die dementsprechenden konten zu pfänden und schwups ging meine sache weiter

    von daher...es gibt zwar eigenbeteiligung und so,aber die chancen stehen gut,dass du als student beratungskosten- und prozesskostenbeihilfe bekommst.

  16. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Deus Avatar von Khadron
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    Khadron ist offline
    Zitat Zitat von Matteo Beitrag anzeigen
    Man ist rechtlich dazu nicht immer verpflichtet auf polizeilichen Vorladungen zu reagieren und zu erscheinen, aber:
    (3)2. klingt so, als könnte es im Prinzip immer herangezogen werden.

    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    natürlich nicht.
    So natürlich finde ich das nicht. Wenn es natürlich wäre, wäre eine polizeiliche Vorladung ja im Prinzip sinnlos.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Kirmit
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    Kirmit ist offline
    Zitat Zitat von Hookinsu Beitrag anzeigen
    Irgendwie muss da aber doch was passieren, es geht nich gerade um wenig Geld, der Vater ist ja wohl verpflichtet das zu zahlen. (wenn ich das nicht grad falsch verstehe.)
    Geht die Bullerei da halt hin und holt ihn ausm Sessel
    Du solltest dich vll. mal ein bischen über das deutsche Rechtssystem informieren: Die Polizei darf einfach so recht wenig, da muss erst die Staatsanwaltschaft was anordnen...

    Zitat Zitat von Khadron Beitrag anzeigen
    Nicht?
    Nein.
    Wie so häufig verweise ich auch hier mal wieder auf diesen sehr interessanten und informativen Vortrag von Udo Vetter...
    "Der Wahnsinn, wenn er epidemisch wird, heißt Vernunft"
    -Oskar Panizza

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  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
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    Yuri the Dark ist offline
    Zitat Zitat von Cazzano Beitrag anzeigen
    natürlich nicht.

    und ich frage mich,wieso ihr keinen ordentlichen anwalt habt,der dann einfach nochmal druck macht..
    Der EP liest sich doch so dass kein Geld für einen solchen da zu sein scheint.

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Lead Cenobite Avatar von Dunkler Fürst
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    Dunkler Fürst ist offline
    Wie heisst es so schön:"Bei Geld hört die Freundschaft auf." Ich glaube dass kann man hier auch sagen. Es geht um bein Geld, also verklage ihn. Ist dein gutes Recht.

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Use Your Illusion Avatar von Slash
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    Slash ist offline
    Zitat Zitat von Yuri the Dark Beitrag anzeigen
    Der EP liest sich doch so dass kein Geld für einen solchen da zu sein scheint.
    Da müsste es aber normalerweise Prozesskostenhilfe vom Staat geben, zumal der Staat bis zum 14. Lebensjahr vorstreckt und es dann vom Kindesvater wiederholt.

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