Zitat von
Sir Ewek Emelot
Warum sollte etwas Mord sein, wenn seitens des mutmaßlichen Täters ein Irrtum über eine Notwehrsituation vorliegt? Das wäre dann allenfalls fahrlässige Tötung oder dergleichen. Insofern zumindest Deutschland zu Recht ein Täterstrafrecht hat, welches eine Tat danach beurteilt, was Vorsatz des mutmaßlichen Täters war, könnte so ein Fall eben nicht als Mord gelten, es sei denn es wäre erwiesen, dass vorsätzlich keine Notwehr vorlag.
Anders gesagt: Wenn ich glaube, dass eine Bedrohung vorliegt, aber tatsächlich keine Bedrohung vorliegt, und ich wegen dieses Irrtums eine vermeintliche Nowehrhandlung begehe, dann kann ich dafür strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Zivilrechtlich kann das anders aussehen, weil ich für beim andern entstandene Schäden vermutlich verantwortlich bin, sofern derjenige meinen Irrtum nicht selbst durch seltsames Verhalten verschuldet hat.
Die Argumentation jedenfalls: "Das war ganz eindeutig keine Notwehr. Kann es ja auch gar nicht gewesen sein, weil es halt kein Einbrecher war. Also für mich handelt es sich hier, egal ob er nun dachte es sei ein Einbrecher oder nicht, ganz klar um Mord." Ist falsch. Denn wenn er dachte, dass es Einbrecher war, war es eben kein Mord, sondern ein Unfall.
"Mord" setzt, zumindest im deutschen Strafrecht, nicht nur Vorsatz sondern auch niedrige Beweggründe voraus. Sind die niederen Beweggründe nicht vorhanden, handelt es sich um Totschlag. Wenn nichtmal Vorsatz vorhanden war, dann um fahrlässige Tötung.