Umfrageergebnis anzeigen: Ich bin mit der Neufassung der WofP-Gildensatzung (Kodex) einverstanden:

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Teilnehmer
7. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 17 von 17

Abstimmung zur Neufassung der WofP-Gildensatzung (Kodex)

  1. #1 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Edit: um euch sofort den künftigen Satzungstext zu präsentieren, habe ich ihn nochmal direkt an den Beginn des Themas gesetzt.

    Hier ist der Text zur künftigen Satzung (vormals "Kodex") der WofP-Gilde. Er wird für alle Forengilden anwendbar sein, egal ob sie in Guild Wars classic oder im neuen Guild Wars 2 bestehen:


    Satzung der World of Players-Gilde


    A. Grundsätze

    I. Die World of Players-Gilde [WofP] ist die Gemeinschaft der im World of Players-Forum versammelten Guild Wars-Spieler. Sie versteht sich als Plattform zum Kennenlernen neuer Spieler sowie des Spieles selbst, zur Förderung und Vertiefung des Gruppenerlebnisses, dem Bestehen von Herausforderungen und des Herbeiführens möglichst vieler Spaßerlebnisse im Spiel.

    II. Freundlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Grundpfeiler der Gilde. Als Forumsgilde des World of Players Forumsverbundes gelten die damit verbundenen Nutzungsbedingungen und die Netiquette daher unmittelbar auch im Spiel zwischen den Mitgliedern und im Umgang mit anderen Spielern.

    III. Als offene Forumsgilde versteht sich die WofP-Gilde als demokratische Einrichtung. Die Mitglieder sind über Wahlen und Abstimmungen in die Willensbildung einbezogen.


    B. Mitgliedschaft

    I. Jedes Mitglied der WofP-Gilde muss ein freigeschaltetes Benutzerkonto bei World of Players haben. Während der Probezeit können auch unregistrierte Spieler am Gildenleben teilnehmen.

    II. Bewerber werden grundsätzlich zunächst für 14 Tage zur Probe aufgenommen. Der Gildenrat entscheidet zum Abschluß der Probezeit über die endgültige Aufnahme jedes Kandidaten. Besteht zum Ende der Probezeit kein Benutzerkonto bei World of Players, wird der Kandidat ausgeschlossen.

    III. Kandidaten bewerben sich schriftlich vor oder während der Probezeit im Forum um Aufnahme. Dabei bestätigen sie, die Satzung der WofP-Gilde gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

    IV. Bei längerer Abwesenheit sollen Mitglieder im Forum Dauer und Gründe angeben. Ansonsten kann der Gildenrat bei unerklärter Abwesenheit von mehr als 14 Tagen das Mitglied ausschliessen. Beim Verlassen der Gilde wird darum gebeten, dem Rat die Gründe dafür mitzuteilen.

    V. Der Gildenrat kann Mitglieder ausschliessen, welche gegen die Regeln dieser Satzung verstossen.


    C. Wahlen und Abstimmungen

    I. Die Mitbestimmung in der WofP-Gilde erfolgt über Wahlen und Abstimmungen. Stimmberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied außerhalb der Probezeit mit einem freigeschalteten Benutzerkonto.
    II. Wahlen und Abstimmungen werden in einem allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Verfahren abgehalten.

    III. Jedes Mitglied kann im Forum öffentlich eine Abstimmung zu einem die WofP-Gilde allgemein betreffenden Punkt anregen. Der Gildenrat nimmt dazu Stellung und kann das Thema zur Abstimmung bringen.

    IV. Änderungen der Gildensatzung dürfen die Grundsätze der Gilde nicht antasten. Sie werden nur gültig, wenn sich in einer Abstimmung mindestens 75% der Stimmen, welche zumindest 60% aller ordentlichen Mitglieder repräsentieren, für die Änderung aussprechen.


    D. Rat der World of Players-Gilde

    I. Der Gildenrat leitet die World of Players-Gilde und repräsentiert sie nach außen. Er achtet unter anderem auf die Einhaltung der Regeln, nimmt Mitglieder auf und entlässt sie, fördert nach besten Kräften die Grundsätze der Gilde, ist allgemeines Vorbild, pflegt die Verzahnung zwischen Spiel und Forum und führt beständig die Verwaltungsaufgaben im Forum fort.
    II. Der Gildenrat wird alle 6 Monate neu gewählt. Wählbar ist jedes ordentliches Mitglied, welches die allgemeinen Wahlregeln erfüllt.

    III. Der Gildenrat ist ein Kollegium, welches grundsätzlich aus vier Mitgliedern besteht. Es wählt aus seiner Mitte einen Gildenleader.
    IV. Der Gildenrat beschliesst, welche Spieler aufgenommen oder ausgeschlossen werden. Aufnahmen zum Ende der Probezeit erfolgen einstimmig, Ausschlüsse von Gildenmitgliedern erfordern einen Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Gildenleader. Die Entscheidung ist im Forum zu veröffentlichen.

    V. Der Gildenrat kann im Rahmen seiner Kompetenzen zu bestimmten Punkten der Satzung nähere Einzelheiten festlegen.
    Rashnu ist offline Geändert von Rashnu (08.09.2010 um 23:32 Uhr)

  2. #2 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Artur
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    Wie bereits im Verlauf der Gildenratswahl angekündigt, streben Rashnu und ich eine Revision des Kodex im Hinblick auf Guild Wars 2 an. Bei dieser Änderung des Kodex wollen wir euch in den Prozess miteinbeziehen und wollen hiermit eine Diskussion starten, in der wir euch auffordern eure Vorstellungen und Wünsche anzubringen.

    Um die Diskussion zu lancieren, will ich unsere Ideen kurz vorstellen:

    • Die WofP-Gilde soll wieder eine reine Forengilde sein, welche für alle Forenmitglieder offen ist, sofern sie sich anständig verhalten. Aus diesem Grund wollen wir auch die Alterslimite streichen.
    • Die Probezeit soll wieder eingeführt werden. Diese hat zwei Vorteile. zum einen bildet sie einen Anreiz für gutes Benehmen und das rasche Knüpfen von Kontakten innerhalb der Gilde. Zum anderen hat der Rat in der Zeit die Möglichkeit sich die Person besser anzuschauen bzw zu beobachten und gegebenen Falls diese sehr einfach wieder rauszuschmeissen.
    • Die Dauer der Amtsperiode soll auf 6 Monate verlängert werden, da sich gezeigt hat, dass fünf Monate eine relativ kurze Zeit sind und angesichts der langen Wahlprozedur mit der Zeit Ermüdungserscheinungen auf Seiten der Mitglieder auftreten.
    • Die Pflichten des Rates sollen genauer erläutert werden. Dies vorallem da es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass sich die Bewerber der Aufgaben, welches ein solches Amt mit sich bringt, gar nicht bewusst waren.
    • Ebenfalls wollen wir Kodexänderungen erschweren.


    Nun ist eure Kritik und eure Wünsche gefrag und ich hoffe auf eine gute Diskussion.
    Artur ist offline Geändert von Artur (15.05.2010 um 19:19 Uhr)

  3. #3 Zitieren
    Auserwählter Avatar von Bass-Monkey
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    Zitat Zitat von Artur Beitrag anzeigen
    • Die Pflichten des Rates sollen genauer erläutert werden. Dies vorallem da es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass sich die Bewerber der Aufgaben, welches ein solches Amt mit sich bringt, gar nicht bewusst waren.
    • Ebenfalls wollen wir Kodexänderungen erschweren.
    Diese beiden Punkte fallen mir besonders ins Auge.

    Darf man Fragen wie ihr die Pflichten genauer ins Licht rücken wollt und könnt ihr im gleichen Zug eventuell noch mal verdeutlichen welche Aufgabenbereiche der Rat abdeckt.

    Und wie habt ihr vor durch zu setzten dass das Ändern des Kodex erschwert werden soll? Durch das Einverständnis aller? Durch Umfragen?

    Bass-Monkey ist offline

  4. #4 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Demonblade
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    Beinahe jeder Punkt erscheint mir schlüssig. Die Verlängerung der Amtsperiode ist wohl notwendig, die Probezeit ist sicher kein negativer Faktor, die reine Forengilde würde funktionieren, wenn im Forum genug Andrang bzw Interesse besteht. Die Pflichten es Rates zu erläutern ist wohl ein hehres Zeil, wäre eine positive Neuerung, wenn sich die Personen ihrer Pflichten bewusst werden, allerdings gibt es im Augenblick sowieso nicht allzu viel Andrang auf diesen Posten.

    Ansonsten frage ich mich auch, wie genau ihr die Klausel mit der Erschwerer der Änderungen umsetzen wollt, insgesamt sollte zumindest noch die Möglichkeit bestehen, dennoch etwas zu ändern, dass der Kodex nicht zum starren Konstrukt erstarrt.
    Demonblade ist offline

  5. #5 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Zitat Zitat von Bass-Monkey Beitrag anzeigen
    Darf man Fragen wie ihr die Pflichten genauer ins Licht rücken wollt und könnt ihr im gleichen Zug eventuell noch mal verdeutlichen welche Aufgabenbereiche der Rat abdeckt.
    In den vergangenen 2 Jahren zog ein nie dagewesener Schlendrian mit einigen Ratsmitgliedern ein, der vielleicht zwar menschlich verständlich war angesichts schwindender Gruppendynamik, der aber dennoch nicht mit Sinn und Zweck der World of Players-Gilde in Einklang zu bringen ist.

    Der Umbau der WofP zur "Fun"-Gilde war zumeist nichts anderes als die oberflächliche Kaschierung des Unwillens der Gildenleitung, sich mit als lästig empfundenen Dingen zu beschäftigen. Es wurden keine Listen nachgehalten, die zwingende Verbindung zwischen Gilde und Forum wurde quasi aufgehoben und am Schluß wurde schließlich der Kodex aufgeweicht, was sogar in der Idee gipfelte, die Neuwahl des Rates auf den St. Nimmerleins-Tag zu verschieben.

    Das darf sich nicht wiederholen. Der Rat ist das Gewissen der Gilde. Wenn da keine Vorbilder agieren, geht der Laden den Bach runter. Es muss deutlich werden, dass ein Ratsmandat kein Glamourtrip fürs Ego ist, sondern fleissige, gewissenhafte Arbeit ingame und im Forum bedeutet.

    Zitat Zitat von Bass-Monkey Beitrag anzeigen
    Und wie habt ihr vor durch zu setzten dass das Ändern des Kodex erschwert werden soll? Durch das Einverständnis aller? Durch Umfragen?
    Zitat Zitat von Demonblade Beitrag anzeigen
    Ansonsten frage ich mich auch, wie genau ihr die Klausel mit der Erschwerer der Änderungen umsetzen wollt, insgesamt sollte zumindest noch die Möglichkeit bestehen, dennoch etwas zu ändern, dass der Kodex nicht zum starren Konstrukt erstarrt.
    Natürlich muss der Kodex anpassbar sein, wenn man feststellt, dass da eine Lücke ist oder etwas nicht funktioniert bzw auf eine neue Entwicklung reagiert werden muss.

    Grundsätzlich kann sowas über mehrere Wege erreicht werden. Man erhöht die formellen Hürden für eine Änderung (notwendiges Quorum) oder man baut Schranken ein, indem gewisse Grundsätze nicht geändert werden dürfen; der Rest hingegen schon.

    Man könnte auch die "Souveränität des Parlaments" (denkt an die Machtfülle des Westminster-Parlaments) einschränken, indem Kodexänderungen nur wirksam werden, wenn nach dem formellen Änderungsverfahren noch eine weitere Instanz zustimmen muss - ein Wächter zum Beispiel. Könnte eine Art Gericht sein oder jemand, der die Gewähr bietet, die Prinzipien der Gilde verinnerlicht zu haben und Kodexänderungen auf die Vereinbarkeit mit diesen Prinzipien überprüft. Sweil könnte man als eine solche Instanz ansehen. Er hat den ersten Kodex aufgesetzt mit einer sehr klaren Vorstellung davon, was Sinn und Zweck der WofP-Gilde sein soll. Allerdings ist er seit vielen Jahren nicht mehr aktiv im Spiel, so dass er sich vermutlich für diese Aufgabe nicht erwärmen kann.

    Sehr erfreulich, dass jetzt diese Diskussion gestartet ist. Wie sollen wir weiter vorgehen?
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    Rashnu ist offline

  6. #6 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Hier ist der Entwurf zur künftigen Satzung (vormals "Kodex") der WofP-Gilde. Er wird für alle Forengilden anwendbar sein, egal ob sie in Guild Wars classic oder im neuen Guild Wars 2 bestehen:


    Satzung der World of Players-Gilde


    A. Grundsätze

    I. Die World of Players-Gilde [WofP] ist die Gemeinschaft der im World of Players-Forum versammelten Guild Wars-Spieler. Sie versteht sich als Plattform zum Kennenlernen neuer Spieler sowie des Spieles selbst, zur Förderung und Vertiefung des Gruppenerlebnisses, dem Bestehen von Herausforderungen und des Herbeiführens möglichst vieler Spaßerlebnisse im Spiel.

    II. Freundlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Grundpfeiler der Gilde. Als Forumsgilde des World of Players Forumsverbundes gelten die damit verbundenen Nutzungsbedingungen und die Netiquette daher unmittelbar auch im Spiel zwischen den Mitgliedern und im Umgang mit anderen Spielern.

    III. Als offene Forumsgilde versteht sich die WofP-Gilde als demokratische Einrichtung. Die Mitglieder sind über Wahlen und Abstimmungen in die Willensbildung einbezogen.


    B. Mitgliedschaft

    I. Jedes Mitglied der WofP-Gilde muss ein freigeschaltetes Benutzerkonto bei World of Players haben. Während der Probezeit können auch unregistrierte Spieler am Gildenleben teilnehmen.

    II. Bewerber werden grundsätzlich zunächst für 14 Tage zur Probe aufgenommen. Der Gildenrat entscheidet zum Abschluß der Probezeit über die endgültige Aufnahme jedes Kandidaten. Besteht zum Ende der Probezeit kein Benutzerkonto bei World of Players, wird der Kandidat ausgeschlossen.

    III. Kandidaten bewerben sich schriftlich vor oder während der Probezeit im Forum um Aufnahme. Dabei bestätigen sie, die Satzung der WofP-Gilde gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

    IV. Bei längerer Abwesenheit sollen Mitglieder im Forum Dauer und Gründe angeben. Ansonsten kann der Gildenrat bei unerklärter Abwesenheit von mehr als 14 Tagen das Mitglied ausschliessen. Beim Verlassen der Gilde wird darum gebeten, dem Rat die Gründe dafür mitzuteilen.

    V. Der Gildenrat kann Mitglieder ausschliessen, welche gegen die Regeln dieser Satzung verstossen.


    C. Wahlen und Abstimmungen

    I. Die Mitbestimmung in der WofP-Gilde erfolgt über Wahlen und Abstimmungen. Stimmberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied außerhalb der Probezeit mit einem freigeschalteten Benutzerkonto.
    II. Wahlen und Abstimmungen werden in einem allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Verfahren abgehalten.

    III. Jedes Mitglied kann im Forum öffentlich eine Abstimmung zu einem die WofP-Gilde allgemein betreffenden Punkt anregen. Der Gildenrat nimmt dazu Stellung und kann das Thema zur Abstimmung bringen.

    IV. Änderungen der Gildensatzung dürfen die Grundsätze der Gilde nicht antasten. Sie werden nur gültig, wenn sich in einer Abstimmung mindestens 75% der Stimmen, welche zumindest 60% aller ordentlichen Mitglieder repräsentieren, für die Änderung aussprechen.


    D. Rat der World of Players-Gilde

    I. Der Gildenrat leitet die World of Players-Gilde und repräsentiert sie nach außen. Er achtet unter anderem auf die Einhaltung der Regeln, nimmt Mitglieder auf und entlässt sie, fördert nach besten Kräften die Grundsätze der Gilde, ist allgemeines Vorbild, pflegt die Verzahnung zwischen Spiel und Forum und führt beständig die Verwaltungsaufgaben im Forum fort.
    II. Der Gildenrat wird alle 6 Monate neu gewählt. Wählbar ist jedes ordentliches Mitglied, welches die allgemeinen Wahlregeln erfüllt.

    III. Der Gildenrat ist ein Kollegium, welches grundsätzlich aus vier Mitgliedern besteht. Es wählt aus seiner Mitte einen Gildenleader.
    IV. Der Gildenrat beschliesst, welche Spieler aufgenommen oder ausgeschlossen werden. Aufnahmen zum Ende der Probezeit erfolgen einstimmig, Ausschlüsse von Gildenmitgliedern erfordern einen Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Gildenleader. Die Entscheidung ist im Forum zu veröffentlichen.

    V. Der Gildenrat kann im Rahmen seiner Kompetenzen zu bestimmten Punkten der Satzung nähere Einzelheiten festlegen.
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    Rashnu ist offline Geändert von Rashnu (08.09.2010 um 23:32 Uhr)

  7. #7 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Artur
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    Falls es keine Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge von eurer Seite zur Satzung gibt, würden wir am 4. September die Abstimmung zu dieser Kodexänderung starten.
    Artur ist offline

  8. #8 Zitieren
    Chase your Dreams!  Avatar von Grotznik
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    Vielleicht solltet ihr erklären, welche die Verwaltungsaufgaben sind.
    Eventuell am Ende des Kodexes mit einem * oder so.
    Grotznik ist offline

  9. #9 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Der Satzungstext soll bewusst kompakt gehalten werden und auf die Regelung der meisten Details verzichten. Es obliegt den künftigen Räten, im Laufe der Zeit diese Dinge mit näheren Details zu spezifizieren und den Mitgliedern zu vermitteln.

    Ich stehe im Zweifel auch langfristig zur Verfügung, um bei Interpretationen des Satzungstextes zu helfen. [Bild: helfen%20mit%20buch.gif]
    [Bild: Rashnu340obenGIF.gif][Bild: nds_banner_156x60_rounded.jpg]
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    Rashnu ist offline Geändert von Rashnu (27.08.2010 um 15:20 Uhr)

  10. #10 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Kawasaki
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    Ich hab auch keinen Einwand, außer das die Schriftart 1 Stufe kleiner sein könnte.
    Kawasaki ist offline

  11. #11 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Zitat Zitat von Fabian Beitrag anzeigen
    Ich hab auch keinen Einwand, außer das die Schriftart 1 Stufe kleiner sein könnte.
    Kein Problem. Schon geändert. Artur wollte zusätzlich lieber einen serifenlosen Schriftfont.
    [Bild: Rashnu340obenGIF.gif][Bild: nds_banner_156x60_rounded.jpg]
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    Rashnu ist offline

  12. #12 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Neuerung: heute steht die Neufassung der World of Players-Satzung 10 Tage lang zur Abstimmung für alle Mitglieder der Gilde offen, nachdem der Entwurf die letzten 10 Tage diskutiert werden konnte.

    Bitte macht von eurem Stimmrecht Gebrauch. Zum Vergleich werde ich nachfolgend den Text des jetzigen Kodex und die Neufassung posten.

    Bisherige Fassung:


    Gilden-Kodex der [WofP]

    Vorwort

    Dieser Teil des Kodex ist verpflichtend zu lesen. Zu jedem einzelnen Punkt werden, insofern nötig, nähere Erläuterungen in einem Extra-Post hinzugefügt.

    Die Gilde [WofP] versteht sich als Fun- und Foren-Gilde. Nichtsdestotrotz müssen den Mitgliedern zwecks guten Funktionierens der Gilde einige Regeln auferlegt werden:


    §1 – Alle neuen Mitglieder müssen über 16 Jahre alt sein.

    §2 – Um ein gutes Zusammenleben zu gewährleisten hat sich jedes Mitglied an die übliche Netiquette zu halten.

    §3 – Um eine abschreckende Wirkung auf neue Mitglieder zu vermeiden, werden alle Mitglieder die unentschuldigt über zwei Wochen inaktiv sind ohne weitere Warnung gelöscht. Diese Regelung wird in naher Zukunft dazu führen, dass die Gilde stark verkleinert wird.

    §4 – Um den Zusammenhalt in der Gilde zu gewährleisten, verpflichten sich alle Mitglieder regelmäßig an gemeinsamen Aktionen teilzunehmen. Diese werden im Forum geplant.

    §5 – Die Gilde wird vom Rat geleitet. Dieser wird regelmäßig demokratisch gewählt. (Ende der aktuellen Amtsperiode: 30.09.2010).

    §6 – Um optimales Zusammenspiel zu gewährleisten, sollten alle Mitglieder TS² besitzen und, vor allem in Elite-Gebieten, benutzen.

    §7 – Alle Mitglieder der Gilde sollten einen Account bei „World of Players“ haben, um aktiv an der Gestaltung der Gilde teilzuhaben.. Der Ingame-Name des Charakters, mit dem das Mitglied in die Gilde eingeladen wurde, muss irgendwo in dem Profil vermerkt sein.

    §8 – Um den Fortbestand der Gilde zu sichern, wird ein „Patendienst“ eingerichtet. Er dient dazu, Neulingen in Startgebieten zu helfen und sie eventuell für die Gilde zu gewinnen. Es besteht keine Verpflichtung, sich eintragen zu lassen. Bei Interesse meldet euch bitte bei jemandem aus dem Rat.

    §9 – Alle Mitglieder sollten sich regelmäßig an Gesprächen im Chat beteiligen.

    Neue Mitglieder erklären sich mit dem Eintritt in die Gilde automatisch bereit den Kodex einzuhalten. Mitglieder, die sich im Forum um die Mitgliedschaft bewerben, sollten in ihrer Bewerbung einen Vermerk machen, dass sie den Kodex gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
    Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte des Kodex kann nach Beratung des Rates zum Ausschluss aus der Gilde führen.

    §10 – Mitgliederrechte
    10.1 - Ein jedes Mitglied der Gilde kann zu einem beliebigen Zeitpunkt einen Antrag auf Änderung bzw. Einführung einer Regel o.Ä. stellen.
    10.1.1 - Anträge müssen binnen 10 Tagen vom Rat geprüft und beantwortet werden.
    10.2 - Jedes Mitglied der Gilde kann eine Neuwahl des Rates veranlassen, solange eine einfache Mehrheit dies für sinnvoll hält.
    10.2.1 - Darüber hinaus können einzelne Ratsmitglieder abgesetzt werden, wenn eine einfache Mehrheit der Mitglieder dem zustimmt.
    10.2.3 - Bei diesen Abstimmungen ist die Meinung des Rates ohne Belang.
    10.3 - Bei allen künftigen Änderungen am Kodex ist eine Abstimmung im internen Forum nötig. 10.3.1 - Hierbei ist zur Änderung eine einfache Stimmmehrheit nötig.


    Nähere Erläuterungen

    §1 – Mindestalter

    1.1 – Das Mindestalter sollte als Kompetenzlimit angesehen werden.
    1.2 – Diese Regel gilt nicht rückwirkend, d.h. alle die bereits in der Gilde, aber noch keine 16 Jahre alt sind, bleiben in der Gilde.
    1.3 – Jüngere Mitglieder können aufgenommen werden, wenn diese bereits längere Zeit mit Mitgliedern der Gilde gespielt und sich als geistig „reif“ gezeigt haben.

    §2 – Netiquette

    2.1 – Flamen und Spammen in Gilden- und Bündnischat sind untersagt.
    2.2 – Auch im Chat sollten sich die Mitglieder um eine halbwegs korrekte Orthografie und Grammatik bemühen. Übermäßiger Gebrauch von Satzzeichen und Smilies sind prinzipiell unerwünscht.
    2.3 – Niemand hat sich über den Spielfortschritt oder das Können anderer Spieler auszulassen. Jeder hat einmal klein angefangen.

    §3 – Aktivität

    3.1 – Die Ratsmitglieder sind der Ansicht, dass eine große Gilde mit zwei Dritteln inaktiven Membern abschreckend auf neue Mitglieder wirkt. Daher wird demnächst die Mindestaktivität auf einmal aktiv pro zwei Wochen gesetzt.
    3.2 – Alle Mitglieder die zum Stichtag länger als eine zwei Wochen inaktiv waren (bei Ingame-Anzeige 3 Wochen und mehr), werden gekickt.
    3.3 – Bei vorheriger Entschuldigung/Abmeldung wird vom Ausschluss abgesehen.
    3.4 – Insbesondere bei längerer Inaktivität sollte ein Post im Abwesenheits-Thread verfasst werden.

    §4 – Gemeinsame Aktivitäten

    4.1 – Die gemeinsamen Aktivitäten sollen wieder aufgenommen werden. Darum werden sie ab sofort unterteilt.
    4.2 - Die „Samstagsaktionen“ werden sich hauptsächlich mit Elitegebieten (Unterwelt, Riss, Dungeons etc.) befassen.
    4.3 – Neu hinzu kommen geplante größere Aktionen ohne festen Wochentag in unregelmäßigen Abständen, die im Interesse einzelner Mitglieder sind, an denen aber auch andere teilnehmen können, dazu dient ein spezieller Thread.
    4.4 – Der Rat ist der Meinung, dass die gemeinsamen Aktionen in Zukunft auch auf PvP ausgedehnt werden sollten. Bei genug Beteiligung kann von jedem ein PvP-Stammteam für die verschiedenen Gruppen-PvP-Arten ins Leben gerufen werden. Dies sollte mit einem Thread im internen Forum geschehen.

    §5 – Der Rat

    5.1 – der Rat wird in regelmäßigen Abstimmungen im Forum gewählt.
    5.2 – Jedes Gildenmitglied kann sich zur Wahl aufstellen lassen, Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft im Forum.
    5.3 – Der Rat leitet die Gilde und entscheidet über wichtige Angelegenheiten.
    5.4 – Alle Mitglieder des Rates können jederzeit bei Fragen und Problemen konsultiert werden.


    §6 – TS²

    6.1 – Einige Gebiete erfordern genaue Koordination. Um diese zu gewährleisten wird dort TS² verwendet.
    6.2 – Die Teilnahme am TS ist in Elitegebieten verpflichtend. Zuhören reicht.
    6.3 – Diese Regel kann in Ausnahmefällen gelockert werden, wenn eine gute Begründung für das Fehlen vorliegt, z.B. technische Probleme. Fehlen der Software gehört nicht dazu.

    §7 – Foren-Account

    7.1 – Damit jedes Mitglied größtmöglichen Einfluss auf das Geschehen in der Gilde hat, sollte sie/er einen Account bei „World of Players“ besitzen.
    7.2 – In diesem Account muss auf irgendeine Weise vermerkt sein, wie der Charakter, mit dem das Mitglied in die Gilde eingeladen wurde, heißt. Zulässig sind zum Beispiel der Biografie-Teil des Profils, ein Link zur persönlichen GW-Chars-Seite, o.Ä.
    7.3 – Im Forum werden der Rat gewählt, die nächsten Gildenaktionen geplant und hin und wieder wird es auch spezielle Events – wie beispielsweise Gewinnspiele - geben.

    §8 - „Patendienst“

    8.1 – Der Patendienst dient dazu, Neulinge ingame zu werben.
    8.2 – Es besteht keine Verpflichtung daran teilzunehmen.
    8.3 – Wer zum Patendienst gehört, kommt in eine Liste:
    - Demonblade (Member)
    - Zarrathustra (Offizier)
    8.4 – Paten sollten ca. einmal in der Woche längere Zeit in den Startgebieten mit Neulingen spielen, um sie für die Gilde zu gewinnen.
    8.5 – Wer zum Patendienst gehört sollte sein bevorzugtes Startgebiet angeben.

    §9 – Beteiligung am Chat

    9.1 – Eine Beteiligung am Gilden- und am Bündnischat ist wünschenswert. Diese sollte über das selbstverständliche „Hallo“ und „Tschüss“ hinausgehen.
    9.2 – Der Gildenchat ist nicht auf rein spielbezogene Informationen beschränkt. Wir wollen echte Konversation.
    9.3 – Diese Regel soll vor allem der Schaffung eines freundlichen und familiären Klimas dienen.
    9.4 – Der Bündnis- & Gildenchat sind keine Handelschats, Preise dürfen nur per Flüster-Funktion ausgehandelt werden. Anfragen ob jemand ein item besitzt sind gestattet.

    NEUFASSUNG:

    Satzung der World of Players-Gilde


    A. Grundsätze

    I. Die World of Players-Gilde [WofP] ist die Gemeinschaft der im World of Players-Forum versammelten Guild Wars-Spieler. Sie versteht sich als Plattform zum Kennenlernen neuer Spieler sowie des Spieles selbst, zur Förderung und Vertiefung des Gruppenerlebnisses, dem Bestehen von Herausforderungen und des Herbeiführens möglichst vieler Spaßerlebnisse im Spiel.

    II. Freundlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Grundpfeiler der Gilde. Als Forumsgilde des World of Players Forumsverbundes gelten die damit verbundenen Nutzungsbedingungen und die Netiquette daher unmittelbar auch im Spiel zwischen den Mitgliedern und im Umgang mit anderen Spielern.

    III. Als offene Forumsgilde versteht sich die WofP-Gilde als demokratische Einrichtung. Die Mitglieder sind über Wahlen und Abstimmungen in die Willensbildung einbezogen.


    B. Mitgliedschaft

    I. Jedes Mitglied der WofP-Gilde muss ein freigeschaltetes Benutzerkonto bei World of Players haben. Während der Probezeit können auch unregistrierte Spieler am Gildenleben teilnehmen.

    II. Bewerber werden grundsätzlich zunächst für 14 Tage zur Probe aufgenommen. Der Gildenrat entscheidet zum Abschluß der Probezeit über die endgültige Aufnahme jedes Kandidaten. Besteht zum Ende der Probezeit kein Benutzerkonto bei World of Players, wird der Kandidat ausgeschlossen.

    III. Kandidaten bewerben sich schriftlich vor oder während der Probezeit im Forum um Aufnahme. Dabei bestätigen sie, die Satzung der WofP-Gilde gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

    IV. Bei längerer Abwesenheit sollen Mitglieder im Forum Dauer und Gründe angeben. Ansonsten kann der Gildenrat bei unerklärter Abwesenheit von mehr als 14 Tagen das Mitglied ausschliessen. Beim Verlassen der Gilde wird darum gebeten, dem Rat die Gründe dafür mitzuteilen.

    V. Der Gildenrat kann Mitglieder ausschliessen, welche gegen die Regeln dieser Satzung verstossen.


    C. Wahlen und Abstimmungen

    I. Die Mitbestimmung in der WofP-Gilde erfolgt über Wahlen und Abstimmungen. Stimmberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied außerhalb der Probezeit mit einem freigeschalteten Benutzerkonto.
    II. Wahlen und Abstimmungen werden in einem allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Verfahren abgehalten.

    III. Jedes Mitglied kann im Forum öffentlich eine Abstimmung zu einem die WofP-Gilde allgemein betreffenden Punkt anregen. Der Gildenrat nimmt dazu Stellung und kann das Thema zur Abstimmung bringen.

    IV. Änderungen der Gildensatzung dürfen die Grundsätze der Gilde nicht antasten. Sie werden nur gültig, wenn sich in einer Abstimmung mindestens 75% der Stimmen, welche zumindest 60% aller ordentlichen Mitglieder repräsentieren, für die Änderung aussprechen.


    D. Rat der World of Players-Gilde

    I. Der Gildenrat leitet die World of Players-Gilde und repräsentiert sie nach außen. Er achtet unter anderem auf die Einhaltung der Regeln, nimmt Mitglieder auf und entlässt sie, fördert nach besten Kräften die Grundsätze der Gilde, ist allgemeines Vorbild, pflegt die Verzahnung zwischen Spiel und Forum und führt beständig die Verwaltungsaufgaben im Forum fort.
    II. Der Gildenrat wird alle 6 Monate neu gewählt. Wählbar ist jedes ordentliches Mitglied, welches die allgemeinen Wahlregeln erfüllt.

    III. Der Gildenrat ist ein Kollegium, welches grundsätzlich aus vier Mitgliedern besteht. Es wählt aus seiner Mitte einen Gildenleader.
    IV. Der Gildenrat beschliesst, welche Spieler aufgenommen oder ausgeschlossen werden. Aufnahmen zum Ende der Probezeit erfolgen einstimmig, Ausschlüsse von Gildenmitgliedern erfordern einen Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Gildenleader. Die Entscheidung ist im Forum zu veröffentlichen.

    V. Der Gildenrat kann im Rahmen seiner Kompetenzen zu bestimmten Punkten der Satzung nähere Einzelheiten festlegen.
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  13. #13 Zitieren

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    Habe für ja gestimmt, da jeder Kodex besser ist als der vorherige.

    Folgendes gebe ich aber zu bedenken:
    (Leider wurde ich erst jetzt durch die PM hierauf aufmerksam.)
    B I., B II. B III. sind in sich nicht vollkommen logisch, da in B I. der Eindruck erweckt wird, dass eine Probezeit nur die Ausnahme ist. Da B II. auch vor B III. steht einsteht ein Paradoxen, indem sich die Mitglieder vor oder während der nur in Ausnahme Fällen möglichen Probezeit im Forum bewerben sollen, was wiederum eine allgemeine Probezeit suggeriert, wie sie letztlich in B III. definiert wird.

    Vorschlag daher: (gerne auch für später)
    I. Jedes Mitglied der WofP-Gilde muss ein freigeschaltetes Benutzerkonto bei World of Players haben. Während der Probezeit können auch unregistrierte Spieler am Gildenleben teilnehmen.

    II. Bewerber werden grundsätzlich zunächst für 14 Tage zur Probe aufgenommen. Der Gildenrat entscheidet zum Abschluß der Probezeit über die endgültige Aufnahme jedes Kandidaten. Besteht zum Ende der Probezeit kein Benutzerkonto bei World of Players, wird der Kandidat ausgeschlossen.
    II. Kandidaten bewerben sich schriftlich vor oder während der Probezeit im Forum um Aufnahme. Dabei bestätigen sie, die Satzung der WofP-Gilde gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

    B IV. Satz 2 ist unsauber formuliert, besser: Beim Verlassen der Gilde wird darum gebeten dem Rat die Gründe dafür mitzuteilen.

    C III. Satz 2 impliziert, dass keine Abstimmungen gegen den Willen des Gildenrates angeregt werden können. Ist dies beabsichtigt?

    D I. Satz 1, Tippfehler: außen

    D I. Satz 2, unsaubere Formulierung "zum Beispiel", entweder streichen oder besser "unter anderem", wenn betont werden soll, dass nicht nur die aufgeführten Aufgaben erledigt werden sollen.

    D III. Satz 2, impliziert, dass der Gildenleader mich mehr von den Gildenmitgliedern gewählt wird. Beabsichtigt?

    Allgemein:
    Es werden keine expliziten Bestimmungen zu themenbezogenen Abstimmungen getroffen. Daher ist davon auszugehen, dass nach A III. Satz 2, C I. Satz 1, sowie C II. eine themenbezogene Abstimmung als für den Rat bindend gilt, wenn eine einfache Mehrheit der Stimmen auf eine der Wahloption entfällt. Da dies somit über A III. Satz 2, C I. Satz 1, sowie C II. durch die Satzung impliziert wird, wären Änderungen daran auch nur nach C IV. und nicht durch Ratsbeschluss möglich.
    Es werden dem Gildenrat erweiterte Machtbefugnisse eingeräumt (wogegen nichts spricht). Nach D III. Satz 1 sind alle Entscheidungen des Rates durch Mehrheitsbeschluss zu fällen. Da in D IV. Satz 3 explizit erwähnt wird, dass bei Ausschlüssen der Gildenleader die entscheidende Stimme besitzt, ist davon auszugehen, das dem sonst nicht so ist (und der Leader demnach bis auf diesen Fall mit allen anderen Ratsmitgliedern gleichzustellen ist).

    In D V. wird von einem Kompetenz-Rahmen gesprochen, der aber nirgendwo wirklich definiert ist. Letztendlich bedeutet das dann: "alles was nicht der Satzung widerspricht".

    Man könnte auch die "Souveränität des Parlaments" (denkt an die Machtfülle des Westminster-Parlaments) einschränken, indem Kodexänderungen nur wirksam werden, wenn nach dem formellen Änderungsverfahren noch eine weitere Instanz zustimmen muss - ein Wächter zum Beispiel. Könnte eine Art Gericht sein oder jemand, der die Gewähr bietet, die Prinzipien der Gilde verinnerlicht zu haben und Kodexänderungen auf die Vereinbarkeit mit diesen Prinzipien überprüft. Sweil könnte man als eine solche Instanz ansehen. Er hat den ersten Kodex aufgesetzt mit einer sehr klaren Vorstellung davon, was Sinn und Zweck der WofP-Gilde sein soll. Allerdings ist er seit vielen Jahren nicht mehr aktiv im Spiel, so dass er sich vermutlich für diese Aufgabe nicht erwärmen kann.
    Ich wurde nie gefragt
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    Sweil ist offline Geändert von Sweil (08.09.2010 um 21:46 Uhr)

  14. #14 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Zitat Zitat von Sweil Beitrag anzeigen
    Folgendes gebe ich aber zu bedenken:
    (Leider wurde ich erst jetzt durch die PM hierauf aufmerksam.)[INDENT]B I., B II. B III. sind in sich nicht vollkommen logisch, da in B I. der Eindruck erweckt wird, dass eine Probezeit nur die Ausnahme ist. Da B II. auch vor B III. steht einsteht ein Paradoxen, indem sich die Mitglieder vor oder während der nur in Ausnahme Fällen möglichen Probezeit im Forum bewerben sollen, was wiederum eine allgemeine Probezeit suggeriert, wie sie letztlich in B III. definiert wird.

    Vorschlag daher: (gerne auch für später)
    I. Jedes Mitglied der WofP-Gilde muss ein freigeschaltetes Benutzerkonto bei World of Players haben. Während der Probezeit können auch unregistrierte Spieler am Gildenleben teilnehmen.

    II. Bewerber werden grundsätzlich zunächst für 14 Tage zur Probe aufgenommen. Der Gildenrat entscheidet zum Abschluß der Probezeit über die endgültige Aufnahme jedes Kandidaten. Besteht zum Ende der Probezeit kein Benutzerkonto bei World of Players, wird der Kandidat ausgeschlossen.
    II. Kandidaten bewerben sich schriftlich vor oder während der Probezeit im Forum um Aufnahme. Dabei bestätigen sie, die Satzung der WofP-Gilde gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

    B IV. Satz 2 ist unsauber formuliert, besser: Beim Verlassen der Gilde wird darum gebeten dem Rat die Gründe dafür mitzuteilen.


    Sehr gut gesehen. Stimme dir zu. Da sind tatsächlich einige Formulierungen nicht perfekt. Da es sich um rein redaktionelle Änderungen handelt, sehe ich kein Problem darin, dies auch nach Beginn der Abstimmung noch auszubessern. Ist damit jemand nicht einverstanden?

    C III. Satz 2 impliziert, dass keine Abstimmungen gegen den Willen des Gildenrates angeregt werden können. Ist dies beabsichtigt?
    Ja. Sollte der Rat eine Abstimmung ablehnen, muss er bei der nächsten Wahl mit den Konsequenzen leben. Vermutlich wird jeder Rat sorgfältig abwägen, ob er eine Anregung zur Abstimmung ablehnt. Wenn erkennbar ist, dass mehrere Mitglieder die Sache wollen, verliert der Rat damit bestimmt Anhänger.

    D I. Satz 1, Tippfehler: außen
    Ich lese eindeutig zuviele Zeitungen aus der Schweiz.

    D I. Satz 2, unsaubere Formulierung "zum Beispiel", entweder streichen oder besser "unter anderem", wenn betont werden soll, dass nicht nur die aufgeführten Aufgaben erledigt werden sollen.
    Wie vor - unproblematische redaktionelle Änderung.

    D III. Satz 2, impliziert, dass der Gildenleader mich mehr von den Gildenmitgliedern gewählt wird. Beabsichtigt?
    Auch dies ist beabsichtigt. Gab es jemals eine Kampfabstimmung zum Leader? Akklammationswahlen bewähren sich nicht dauerhaft. Da der Leader grundsätzlich nur "Erster unter gleichen" ist und im Falle eines Rücktrittes möglichst unkompliziert ersetzt werden sollte, haben wir es ausdrücklich "Kollegialorgan" genannt wie den Schweizer Bundesrat. Ein Kollegium macht diese Fragen immer unter sich aus.

    Allgemein:Es werden keine expliziten Bestimmungen zu themenbezogenen Abstimmungen getroffen. Daher ist davon auszugehen, dass nach A III. Satz 2, C I. Satz 1, sowie C II. eine themenbezogene Abstimmung als für den Rat bindend gilt, wenn eine einfache Mehrheit der Stimmen auf eine der Wahloption entfällt. Da dies somit über A III. Satz 2, C I. Satz 1, sowie C II. durch die Satzung impliziert wird, wären Änderungen daran auch nur nach C IV. und nicht durch Ratsbeschluss möglich.
    Mit einer erfolgreichen Abstimmung werden dem Rat Vorgaben gemacht, die er zu respektieren hat. Abstimmungen gehen Ratsbeschlüssen vor, sind sozusagen "höherrangiges" Recht. Du siehst das daher genau richtig.

    Abstimmungen sind sehr ernstzunehmen - vergleichbar mit Volksentscheiden oder Volksabstimmungen. Daher sollte das Thema auch eine entsprechende Bedeutung haben, vor allem, weil der Inhalt nicht einfach per Ratsbeschluss aus der Welt geschafft werden kann. Empfehlenswert ist daher, Abstimmungsthemen nicht zu eng und genau zu definieren und dem Rat Interpretationsspielräume für das Tagesgeschäft zu lassen.

    Es werden dem Gildenrat erweiterte Machtbefugnisse eingeräumt (wogegen nichts spricht). Nach D III. Satz 1 sind alle Entscheidungen des Rates durch Mehrheitsbeschluss zu fällen. Da in D IV. Satz 3 explizit erwähnt wird, dass bei Ausschlüssen der Gildenleader die entscheidende Stimme besitzt, ist davon auszugehen, das dem sonst nicht so ist (und der Leader demnach bis auf diesen Fall mit allen anderen Ratsmitgliedern gleichzustellen ist).

    In D V. wird von einem Kompetenz-Rahmen gesprochen, der aber nirgendwo wirklich definiert ist. Letztendlich bedeutet das dann: "alles was nicht der Satzung widerspricht".
    Beide Punkte sind so zu lesen, wie du sie verstanden hast. Wir gehen davon aus, dass im Laufe der Zeit die verschiedenen Räte die ein oder andere Sache gesondert regeln. Die Satzung soll dagegen bewusst schlank gehalten werden.
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  15. #15 Zitieren

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    Wunderbar. War übrigens tatsächlich nur zur Absicherung und nicht als Kritik gemeint (die mir als Inaktiven imo gar nicht zu steht).
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  16. #16 Zitieren
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    Die Fassung ist jetzt an allen drei Stellen hier im Thema redaktionell angepasst. Vielen Dank an Sweil für die konkreten Vorschläge.
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  17. #17 Zitieren
    Demigod Avatar von Rashnu
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    Die Abstimmung zur neuen Gildensatzung ist kürzlich nach 10 Tagen geschlossen worden.

    7 von 10 abstimmungsberechtigten Gildenmitgliedern haben teilgenommen. Dafür danke ich allen Teilnehmern.

    Alle 7 Stimmen lauteten auf «JA, ich bin mit der Neufassung der WofP-Gildensatzung (Kodex) einverstanden.»

    Nach dem bisherigen Kodex gilt für Änderungen desselben folgende Regel:
    10.3 - Bei allen künftigen Änderungen am Kodex ist eine Abstimmung im internen Forum nötig. 10.3.1 - Hierbei ist zur Änderung eine einfache Stimmmehrheit nötig.
    Da 7 von 10 Mitgliedern der Änderung zugestimmt haben, ist die Novellierung mit 70% der Stimmen angenommen worden und damit erfolgreich.

    Nach der gerade verabschiedeten neuen Satzung würden strengere Anforderungen für eine Satzungsänderung greifen:
    Zitat Zitat von C. Wahlen und Abstimmungen
    IV. Änderungen der Gildensatzung dürfen die Grundsätze der Gilde nicht antasten. Sie werden nur gültig, wenn sich in einer Abstimmung mindestens 75% der Stimmen, welche zumindest 60% aller ordentlichen Mitglieder repräsentieren, für die Änderung aussprechen.
    Aber auch mit diesen Hürden wäre die Abstimmung zur Satzungsänderung positiv verlaufen. Es haben 100% der Stimmen zugestimmt, welche 70% aller Abstimmungsberechtigten ausmachen.

    Ich stelle daher fest, die neue Satzung der World of Players-Gilde ist mit dieser Abstimmung erfolgreich geändert worden. Sie wird hiermit am 30.09.2010 in Kraft gesetzt.
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