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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man PN's posten?



Mirar
28.03.2009, 11:10
Ist ja eigentlich eine Privatsache. Darf man?

Idunir
28.03.2009, 11:12
Ist ja eigentlich eine Privatsache. Darf man?

Man darf PN veröffentlichen, wenn der Verfasser damit einverstanden ist. Wenn er icht damit einverstaden ist, würde ich es unterlassen eine PN zu veröffentlichen.

Fratedow
28.03.2009, 11:13
Ist ja eigentlich eine Privatsache. Darf man?

Wenns deine eigene ist wo du schreibst: "Mir gehts heute gut." sollte das schon gehen. Ansonsten wär ich lieber vorsichtig, wenn du PNs von anderen Leuten einfach so irgendwo hin postest.

HeavyGuard
28.03.2009, 12:27
PN Verkehr ist ja eigentlich ein Nachrichtenübertragungsmittel ausschließlich zwischen zwei Personen bei dem keiner der beiden damit rechnen muss das es veröffentlicht wird.

Insofern müssten IMO grundsätzlich beide mit einer Veröffentlichung einverstanden sein. Das gilt auch wenn man nur die eigenen PNs aus so einem Schriftwechsel 1:1 veröffentlicht und den Inhalt der PN des anderen "nur" sinngemäß wiedergibt.

Elliot Reid
28.03.2009, 12:48
Dürfen Verwarnungen veröffentlicht werden?

hagalaz
28.03.2009, 12:52
Dürfen Verwarnungen veröffentlicht werden?

Deine eigenen Verwarnungen darfst du immer veröffentlichen, denn sie betreffen ja dich selber.
Und wenn ein Moderator im Thread schreibst, dass er xy verwarnt hat, dann ist die Verwarnung ja auch öffentlich und man kann darüber reden.
Aber keiner von uns, wird einem Fremden etwas über nicht sichtbare Verwarnungen eines Nutzer erzählen.
Schließlich darf ich ja auch nicht deine Strafakte bei der Polizei einsehen.

Skaal
28.03.2009, 13:06
Deine eigenen Verwarnungen darfst du immer veröffentlichen, denn sie betreffen ja dich selber.
Und wenn ein Moderator im Thread schreibst, dass er xy verwarnt hat, dann ist die Verwarnung ja auch öffentlich und man kann darüber reden.
Aber keiner von uns, wird einem Fremden etwas über nicht sichtbare Verwarnungen eines Nutzer erzählen.
Schließlich darf ich ja auch nicht deine Strafakte bei der Polizei einsehen.

echt? also ich wäre nicht sonderlich erfreut wenn jemand eine verwarnung veröffentlicht, die er von mir bekommen hat. immerhin ist diese ja mit einer pn verbunden, die eigentlich nur die betroffene person bestimmt ist.

hagalaz
28.03.2009, 14:02
echt? also ich wäre nicht sonderlich erfreut wenn jemand eine verwarnung veröffentlicht, die er von mir bekommen hat. immerhin ist diese ja mit einer pn verbunden, die eigentlich nur die betroffene person bestimmt ist.

Es geht ja nicht um den Inhalt der PN, sondern um den Umstand der Verwarnung an sich. So sehe ich das jedenfalls.

Avalarion
28.03.2009, 14:16
Ich denke auch das 90% der User hier ihre Verwarnungen nicht bekannt geben. Schließlich soll ja nicht jeder wissen das man eine verwarnung erhalten hat.

Sister of mercy
28.03.2009, 14:58
Ich denke auch das 90% der User hier ihre Verwarnungen nicht bekannt geben. Schließlich soll ja nicht jeder wissen das man eine verwarnung erhalten hat.
Es gibt nicht wenig User, die prahlen mit ihren Verwarnungen.
Es gab sogar gut besuchte Threads in denen man seine Verwarnungen aufzählen sollte.
Von daher wär ich mir mit den 90% garnicht mal sicher.

Avalarion
28.03.2009, 15:16
Es gibt nicht wenig User, die prahlen mit ihren Verwarnungen.
Es gab sogar gut besuchte Threads in denen man seine Verwarnungen aufzählen sollte.
Von daher wär ich mir mit den 90% garnicht mal sicher.

War auch nur ne Schätzung. Mancha sagen natürlich z.B. "ich hab 2 verwarnungen, eine von *********** und eine von **********."

Mirar
28.03.2009, 16:59
Dankeschön. :)

blutfeuer
28.03.2009, 18:18
Ist ja eigentlich eine Privatsache. Darf man?

ich empfehle dringendst die nettiquette zu lesen. da steht das drin.

wenn eine verwarnung per pn kommt, gilt dafür das gleiche. :)

Avalarion
28.03.2009, 20:03
In den Nutzungsbedingungen steht ja volgendes:




keine Viren oder andere Computerprogramme einzufügen, die die Funktionsweise fremder Computer beeinträchtigen
Ich habe letztens beim Vorenwettstreit meine E-Mail Adresse hingeschrieben damit mir die Juroren auch E-Mails schreiben können (wegen Es werden neue Jury-Mitglieder gesucht) und dann hat mir jemand einen Trojana darüber geschickt. (Der User war so dämlich und hats im TuS gepostet bevor ich die E-Mail geöffnet habe)


Zählt das auch dazu? Oder bin ich da selbst schuld? Ich habe auch dazu geschrieben das mir Nur Moderatoren & Administratoren eine E-Mail schicken dürfen...:dnuhr:

Skaal
28.03.2009, 20:07
In den Nutzungsbedingungen steht ja volgendes:


[/LIST]Ich habe letztens beim Vorenwettstreit meine E-Mail Adresse hingeschrieben damit mir die Juroren auch E-Mails schreiben können (wegen Es werden neue Jury-Mitglieder gesucht) und dann hat mir jemand einen Trojana darüber geschickt. (Der User war so dämlich und hats im TuS gepostet bevor ich die E-Mail geöffnet habe)


ich kann mich an den thread erinnern...du weißt schon, das in der mail nichts weiter als das bild eines trojaners (die trojaner waren ein volk in der antike) war?

edit:
weiteres bitte per pn, hat ja mit dem thema rein garnichts zu tun.

meditate
29.03.2009, 11:43
Deine eigenen Verwarnungen darfst du immer veröffentlichen, denn sie betreffen ja dich selber.
Und wenn ein Moderator im Thread schreibst, dass er xy verwarnt hat, dann ist die Verwarnung ja auch öffentlich und man kann darüber reden.
Aber keiner von uns, wird einem Fremden etwas über nicht sichtbare Verwarnungen eines Nutzer erzählen.
Schließlich darf ich ja auch nicht deine Strafakte bei der Polizei einsehen.

nein, denn wenn ich zum beispiel eine verwarnung erteile ist die manchmal doch sehr persönlich, abhängig davon, wie gut ich den user kenne. und da ich (in diesem fall) die pn geschrieben habe, darf sie keinesfalls ohne mein einverständnis veröffentlicht werden

hagalaz
30.03.2009, 07:41
nein, denn wenn ich zum beispiel eine verwarnung erteile ist die manchmal doch sehr persönlich, abhängig davon, wie gut ich den user kenne. und da ich (in diesem fall) die pn geschrieben habe, darf sie keinesfalls ohne mein einverständnis veröffentlicht werden

Dann habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte eher den Umstand zu veröffentlichen, dass man verwarnt worden ist und nicht den Inhalt der PN. Denn da waren wir uns ja einig, dass dies nur mit dem Einverständniss beider Seiten geht.
Sollte das so rüber gekommen sein, entspricht dies weder meiner Absicht, noch meiner Meinung.

Knox
04.04.2009, 00:41
Ich bin altmodisch und glaube an das Briefgeheimnis. Selbst in Fällen, in denen eine Ahndung zwar zweifelhaft, doch nicht untersagt ist, sollte nichts veröffentlicht werden ohne Zustimmung des Briefpartners. Das gebietet meines Erachtens der Anstand.

korallenkette
07.04.2009, 04:16
Es dürfte wohl klar sein, das eine PN - also PRIVATE Nachricht - nur dann veröffentlicht werden darf, wenn der Absender der PN damit einverstanden ist.
Von mir gäbe es sofort eine Verwarnung für ohne Rücksprache veröffentlichte PNs und die entsprechenden Post würden entfernt werden.